Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz iZm dem Bezug von Krankengeld mit dem sozialversicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeitsbegriff zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 138 ASVG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich die erkennende Instanz iZm dem Bezug von Krankengeld mit dem sozialversicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeitsbegriff zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 138 ASVG
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