Der EuGH hatte sich in Bezug auf den rückwirkenden Anspruch auf eine Dienstalterszulage mit der Diskriminierung befristeter Arbeitnehmer zu befassen.
Der EuGH hatte sich in Bezug auf den rückwirkenden Anspruch auf eine Dienstalterszulage mit der Diskriminierung befristeter Arbeitnehmer zu befassen.