Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte sich das erkennende Gericht zum Weiterbestand der Versicherungspflicht trotz der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstvertrags aufgrund einer zugesagten Wiedereinstellung zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 11 ASVG; § 539a Abs 1 ASVG; § 2 EFZG; § 5 EFZG; § 6 EFZG