Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob eine Unterhaltsrente auf die Ausgleichszulage anzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 149 Abs 4 GSVG; § 11 Abs 5 OFG; § 7 ABGB
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob eine Unterhaltsrente auf die Ausgleichszulage anzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 149 Abs 4 GSVG; § 11 Abs 5 OFG; § 7 ABGB
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