§ 91 Abs 1 ArbVG
In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Betriebsrat ein Auskunftsrecht über die Ergebnisse einer Qualitätsprüfung der betrieblichen Leistungen durch ein betriebsfremdes Unternehmen zusteht.
OGH 22.10.2010, 9 ObA 135/09g
§ 91 Abs 1 ArbVG
In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Betriebsrat ein Auskunftsrecht über die Ergebnisse einer Qualitätsprüfung der betrieblichen Leistungen durch ein betriebsfremdes Unternehmen zusteht.
OGH 22.10.2010, 9 ObA 135/09g