§ 2d AVRAG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob dem Arbeitgeber ein vereinbarter Entgeltkostenrückersatz für das Bruttoentgelt einer vertraglich vereinbarten Ausbildung und die Erstattung einer Nebenkostenpauschale nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht.