Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Dienstgeber in Ermangelung eines Einspruchs ein Bescheid zuzustellen ist.
Rechtsgrundlagen: § 412 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Dienstgeber in Ermangelung eines Einspruchs ein Bescheid zuzustellen ist.
Rechtsgrundlagen: § 412 ASVG
Schlagwörter: