Zusammenfassung: Gegenständlich war zu prüfen, ob die Feststellung der Versicherungspflicht der Verjährungsbestimmung des § 68a ASVG unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 68 ASVG
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Zusammenfassung: Gegenständlich war zu prüfen, ob die Feststellung der Versicherungspflicht der Verjährungsbestimmung des § 68a ASVG unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 68 ASVG
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