In vorliegender Sache war fraglich, ob die Auswahl von Vorsorgeunternehmen durch die Sozialpartner in Deutschland dem Vergaberecht unterliegt oder ob dem unter Umständen die Wahrung solidarischer Elemente entgegensteht.
In vorliegender Sache war fraglich, ob die Auswahl von Vorsorgeunternehmen durch die Sozialpartner in Deutschland dem Vergaberecht unterliegt oder ob dem unter Umständen die Wahrung solidarischer Elemente entgegensteht.