Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Entgeltzahlung iZm einer grundlosen Dienstfreistellung zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Entgeltzahlung iZm einer grundlosen Dienstfreistellung zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB
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