Zusammenfassung: Gegenständlich war zu prüfen, ob im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall eine entschuldbare Fehlleistung bzw. ein minderer Grad des Versehens des Dienstnehmers vorgelegen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 DHG
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Zusammenfassung: Gegenständlich war zu prüfen, ob im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall eine entschuldbare Fehlleistung bzw. ein minderer Grad des Versehens des Dienstnehmers vorgelegen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 DHG
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