Zusammenfassung: Der OGH prüfte den Fall eines Versicherten, dessen Antrag auf Zuerkennung einer Invaliditätspension abgelehnt wurde. Er sah dabei einen Verfahrensmangel, da sich das Erstgericht nicht an ein AMS-Gutachten gebunden erachtete, das ihm die Arbeitsunfähigkeit zuerkannt hatte.
Rechtsgrundlagen: § 255 AIVG; § 8 AIVG