Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit dem Kostenersatz von Behandlungen, die in Österreich nicht angeboten werden.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 4 GSVG
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Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit dem Kostenersatz von Behandlungen, die in Österreich nicht angeboten werden.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 4 GSVG
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