Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der unterschiedlichen Behandlung von Wanderarbeitnehmern im Hinblick auf die Invaliditätspension auseinander zu setzen.
Rechtsgrundlagen: Art 40 Abs 3 der VO 71/1408 ; Art 45 VAEU
Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der unterschiedlichen Behandlung von Wanderarbeitnehmern im Hinblick auf die Invaliditätspension auseinander zu setzen.
Rechtsgrundlagen: Art 40 Abs 3 der VO 71/1408 ; Art 45 VAEU