Zusammenfassung: Das LG Wiener Neustadt prüfte, ob bei einem Arbeitsunfall Strafgefangene während der Verbüßung einer Haftstrafe dem ASVG, BSVG oder B-KUVG oder dem StVG unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 235 Abs 3 ASVG
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Zusammenfassung: Das LG Wiener Neustadt prüfte, ob bei einem Arbeitsunfall Strafgefangene während der Verbüßung einer Haftstrafe dem ASVG, BSVG oder B-KUVG oder dem StVG unterliegen.
Rechtsgrundlagen: § 235 Abs 3 ASVG
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