Zusammenfassung: Der OGH hatte zu prüfen, ob die Kosten für die Behandlung einer Minderjährigen, die aufgrund von Alkoholmissbrauch ins Krankenhaus eingeliefert wurde, von der Krankenkasse zu tragen sind. Weiters nahm er zum Begriff der diagnoseabhängigen Behandlung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 120 ASVG; § 140 Abs 3 ASVG