§ 5 ASGG; § 50 Abs 2 ASGG; § 134 Abs 3 ArbVG
In vorliegendem Sachverhalt hatte der OGH zu entscheiden, welches Gericht bei mehreren Arbeitsstätten zuständig ist. Dabei wurde vom Betriebsrat eine Feststellungsklage eingebracht, die nur eine Arbeitsstätte betrifft.