Art 18 ff EuGVVO
Der OGH hatte sich mit der Frage der gerichtlichen Zuständigkeit im Falle einer Tätigkeit auf einem Kreuzfahrtschiff zu befassen.
OGH 4.8.2009, 9 ObA 52/08z
Art 18 ff EuGVVO
Der OGH hatte sich mit der Frage der gerichtlichen Zuständigkeit im Falle einer Tätigkeit auf einem Kreuzfahrtschiff zu befassen.
OGH 4.8.2009, 9 ObA 52/08z