Zusammenfassung: Das ASG hatte die fragliche Kindeseigenschaft iZm dem Anspruch auf Waisenpension zu klären. Steht diese auch einem Volljährigen zu, der 5 Monate bis zu Beginn seines Studiums vollzeitbeschäftigt war?
Rechtsgrundlagen: § 252 ASVG; § 260 ASVG
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