Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob ein Verzicht auf bestehende Ansprüche, der sich auf unrealisierbare Forderungen richtet, gegenüber dem Versicherungsträger rechtswirksam ist.
Rechtsgrundlagen: § 292 ASVG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob ein Verzicht auf bestehende Ansprüche, der sich auf unrealisierbare Forderungen richtet, gegenüber dem Versicherungsträger rechtswirksam ist.
Rechtsgrundlagen: § 292 ASVG