Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit dem Umfang und den Kosten einer medizinischen Hauskrankenpflege im Hinblick auf die Kostenübernahme durch den Träger der Krankenversicherung.
Rechtsgrundlagen: § 151 Abs 3 ASVG; § 151 Abs 1 ASVG
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