§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH befasste sich mit der Frage, ob und wann eine konzernweite soziale Gestaltungspflicht gegeben sein kann und ob ein Arbeitgeber verpflichtet werden kann, innerhalb des Konzerns für einen Arbeitnehmer eine anderweitige Beschäftigung zu suchen.