§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH beschäftigte sich mit der Sechs-Monatsfrist nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG und prüfte, ob diese bei einem Personalleiter, der innerhalb eines Konzerns zu einer anderen GmbH wechselte, anwendbar ist. Weiters nahm er zur Anrechnung der Wartezeit und von Vordienstzeiten Stellung.