Zusammenfassung: Das LG Innsbruck entschied über den Austritt eines gesundheitsgeschädigten Arbeitnehmers, dem ein adäquater Ersatzarbeitsplatz zugewiesen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 82 GewO
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck entschied über den Austritt eines gesundheitsgeschädigten Arbeitnehmers, dem ein adäquater Ersatzarbeitsplatz zugewiesen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 82 GewO
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