Zusammenfassung: Das ASG hatte im konkreten Fall über den objektivierten Begriff der Betriebsstilllegung im Zusammenhang mit dem § 10 MSchG zu befinden.
Rechtsgrundlagen: § 10 MSchG
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Zusammenfassung: Das ASG hatte im konkreten Fall über den objektivierten Begriff der Betriebsstilllegung im Zusammenhang mit dem § 10 MSchG zu befinden.
Rechtsgrundlagen: § 10 MSchG
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