Zusammenfassung: Das ASG stellte eine Versehrtenrente mit Ablauf von 2 Jahren als Dauerrente fest, ohne auf eine Änderung der Verhältnisse weiter einzugehen.
Rechtsgrundlagen: § 209 ASVG
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Zusammenfassung: Das ASG stellte eine Versehrtenrente mit Ablauf von 2 Jahren als Dauerrente fest, ohne auf eine Änderung der Verhältnisse weiter einzugehen.
Rechtsgrundlagen: § 209 ASVG
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