vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Feststellung der Versehrtenrente als Dauerrente

SozialrechtJudikaturHelmuth TadesZASB 2009/132ZASB 2009, 280 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das ASG stellte eine Versehrtenrente mit Ablauf von 2 Jahren als Dauerrente fest, ohne auf eine Änderung der Verhältnisse weiter einzugehen.

Rechtsgrundlagen: § 209 ASVG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!