Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BMSK mit der Frage, ob Lehrbeauftragte auch in die Gruppe des § 100 Abs 1 UniversitätsG 2002 fallen.
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 1 UniversitätsG 2002
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Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BMSK mit der Frage, ob Lehrbeauftragte auch in die Gruppe des § 100 Abs 1 UniversitätsG 2002 fallen.
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 1 UniversitätsG 2002
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