§ 30 Abs 1 ArbVG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Wirksamkeit einer zum Nachteil der AN geänderten BV, wenn diese entgegen § 30 Abs 1 ArbVG nicht an sichtbarer Stelle angeschlagen wurde.
OGH 9 ObA 168/07g
§ 30 Abs 1 ArbVG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Wirksamkeit einer zum Nachteil der AN geänderten BV, wenn diese entgegen § 30 Abs 1 ArbVG nicht an sichtbarer Stelle angeschlagen wurde.
OGH 9 ObA 168/07g