§ 10 MSchG; § 15 Abs 4 MSchG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass der besondere Bestandschutz nach MSchG nicht privatautonom über die zeitlichen Grenzen des MSchG hinaus verlängert werden könne.
OGH 8 ObA 2/09s
§ 10 MSchG; § 15 Abs 4 MSchG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass der besondere Bestandschutz nach MSchG nicht privatautonom über die zeitlichen Grenzen des MSchG hinaus verlängert werden könne.
OGH 8 ObA 2/09s