Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das LG Innsbruck u.a. mit dem Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit durch regelmäßiges Zuspätkommen sowie mit der Frage der Bindungswirkung.
Rechtsgrundlagen: § 27 AngG; § 411 ZPO
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