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Versperrbarer Kleiderkasten

ArbeitsrechtJudikaturBearb. v. Helmuth TadesZASB 2009/64ZASB 2009, 176 Heft 3 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt das LG Innsbruck u.a. fest, dass es sich bei § 27 Abs 4 Satz 1 und 2 ASchG nicht um dispositives Recht handle.

Rechtsgrundlagen: § 27 ASchG

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