Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das LG Graz mit der Frage der Kostenübernahme für alternative Heilmethoden bei Nichtausschöpfung der Schulmedizin.
Rechtsgrundlagen: § 131 ASVG; § 133 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das LG Graz mit der Frage der Kostenübernahme für alternative Heilmethoden bei Nichtausschöpfung der Schulmedizin.
Rechtsgrundlagen: § 131 ASVG; § 133 ASVG
Schlagwörter: