Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das LG St. Pölten mit der Frage der Ermessensentscheidung des Vtr gem § 107 Abs 3 ASVG. Festgestellt wird, dass diese einer Überprüfung durch das Gericht entzogen sei.
Rechtsgrundlagen: § 107 Abs 3 ASVG
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