Zusammenfassung: Die Abgrenzung von "echten" Dienstverhältnissen und familienhafter Mitarbeit erfolgt mittels Fremdvergleich.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 ASVG
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Zusammenfassung: Die Abgrenzung von "echten" Dienstverhältnissen und familienhafter Mitarbeit erfolgt mittels Fremdvergleich.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 ASVG
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