Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung werden die Gründe der Entlassung behandelt, wie zB der Entlassungsgrund der beharrlichen Dienstverletzung. Weiters wird die Zahlungspflicht des AG aus früheren Lohnperioden erläutert - auf der anderen Seite steht dem AG bei nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Arbeitsleistung das Recht zu, das Entgelt zurückzubehalten. Ebenso wird auf den Begriff des "sekundären" Feststellungsmangels eingegangen.