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§§ 255 und 273 ASVG

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2009/19ZASB 2009, 30 - 31 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall war der Versicherte in den letzten 15 Jahren sowohl als Arbeiter als auch als Angestellter tätig: Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit liegt dann nicht vor, wenn der Versicherte den Angestelltenberuf noch ausüben kann.

Rechtsgrundlagen: § 255 ASVG; § 273 ASVG

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