Zusammenfassung: Das LG Linz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die im Rahmen der Arbeitspflicht von Strafgefangenen erbrachten Arbeitszeiten als Pflichtbeitragszeiten oder Ersatzzeiten zu werten sind.
Rechtsgrundlagen: § 225 ASVG; § 227 ASVG
Zusammenfassung: Das LG Linz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die im Rahmen der Arbeitspflicht von Strafgefangenen erbrachten Arbeitszeiten als Pflichtbeitragszeiten oder Ersatzzeiten zu werten sind.
Rechtsgrundlagen: § 225 ASVG; § 227 ASVG