Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte zu entscheiden, ob die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustands nur zugunsten oder auch zu Lasten des Versicherten möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 101 ASVG
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Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte zu entscheiden, ob die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustands nur zugunsten oder auch zu Lasten des Versicherten möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 101 ASVG
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