Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Rechtsnatur des Anspruchs auf Insolvenzausfallgeld zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 1 IESG; § 308 EO
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Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Rechtsnatur des Anspruchs auf Insolvenzausfallgeld zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 1 IESG; § 308 EO
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