Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Unfallschutz bei der Teilnahme an einer Übung der Österreichischen Wasserrettung gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 1 Z 7 ASVG
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Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Unfallschutz bei der Teilnahme an einer Übung der Österreichischen Wasserrettung gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 1 Z 7 ASVG
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