Art 2 Abs 2 lit a, Art 8 AntirassismusRL 2000/43/EG
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob durch eine Aussage in einem Interview, keine Personen bestimmter Herkunft einzustellen, das Diskriminierungsverbot des Art 2 Abs 2 AntiRassismusRL verletzt wurde.
Art 2 Abs 2 lit a, Art 8 AntirassismusRL 2000/43/EG
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob durch eine Aussage in einem Interview, keine Personen bestimmter Herkunft einzustellen, das Diskriminierungsverbot des Art 2 Abs 2 AntiRassismusRL verletzt wurde.