Art 2 GleichbehandlungsRL 2000/78/EG
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung auf Personen mit Behinderung beschränkt ist. Im gegenständlichen Fall wurde eine Arbeitnehmerin aufgrund der Behinderung ihres Kindes schlechter behandelt.