§ 1162a ABGB; § 29 AngG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Kündigung, die zwar mit ausreichendem Grund, aber fristwidrig ausgesprochen wurde, wirksam ist.
§ 1162a ABGB; § 29 AngG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Kündigung, die zwar mit ausreichendem Grund, aber fristwidrig ausgesprochen wurde, wirksam ist.