Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Misshandlung eines Lehrlings durch eine Person, die nicht Ausbildner iSd § 3 BAG ist, Grund für eine vorzeitige Lösung des Lehrverhältnisses ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAG; § 15 BAG