Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte zu entscheiden, ob die Festsetzung des Pflegegeldanspruchs im Urteil auf das "gesetzliche Ausmaß" zulässig ist, oder ob eine ziffernmäßige Bestimmung zu erfolgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 BPGG; § 62 ASGG