Zusammenfassung: Das BMSG informierte über die Auslegung der in Abschnitt 25 Amtssitzabkommen mit der IAEO BGBl 1958/23 geregelte Befreiung von der österreichischen Sozialversicherung. Fraglich war, ob darin eine generelle Ausnahme zu sehen war.
Rechtsgrundlagen: Abschn 25 Amtssitzabkommen mit der IAEO