Zusammenfassung: Das Gericht prüfte, ob ein Anspruch auf Abfertigung bei einer einvernehmlichen Auflösung besteht.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 7 AngG; § 27 Abs 7 AngG
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Zusammenfassung: Das Gericht prüfte, ob ein Anspruch auf Abfertigung bei einer einvernehmlichen Auflösung besteht.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 7 AngG; § 27 Abs 7 AngG
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