Zusammenfassung: Das Gericht ging auf die rechtliche Qualifikation einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses ein.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 1162b ABGB
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Zusammenfassung: Das Gericht ging auf die rechtliche Qualifikation einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses ein.
Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 1162b ABGB
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