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Unfallversicherungsschutz bei zwei ständigen Aufenthaltsorten

RechtsprechungVersicherungsrechtN. N.ZAS 2008/26ZAS 2008, 187 - 191 Heft 4 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: In dieser Entscheidung bejaht der OGH zum ersten Mal die Möglichkeit von zwei ständigen Aufenthaltsorten. Ausschlaggebend ist der Wille des Versicherten, der deutlich zu erkennen geben muss, dass auch der zweite Wohnsitz tatsächlich als zweiter ständiger Aufenthaltsort angesehen wird und nicht nur vorübergehend benützt wird. Mit Kommentar von Alexander Kemetter, Universität Wien

Rechtsgrundlagen: § 175 Abs 2 ASVG

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