Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob der LH, als Behörde zweiter Instanz eine Einspruchsbehörde oder eine Berufungsbehörde darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 5 AVG
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Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob der LH, als Behörde zweiter Instanz eine Einspruchsbehörde oder eine Berufungsbehörde darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 5 AVG
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